Recht in der Sachkundeprüfung: was dich erwartet

Der Fragenkatalog der Tierärztekammer Nordrhein gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist seit dem 1. März 2025 verbindlich. Aus 197 Fragen in 20 Themengebieten werden in der Prüfung 30 gezogen.

Rechtliches ist der Block, in dem am wenigsten Bauchgefühl hilft. Vier Rechtsebenen greifen ineinander:

EbeneRegelt zum Beispiel
Bundesrecht – TierschutzgesetzKupierverbot, Kastration, Schmerzen ohne vernünftigen Grund
Bundesrecht – Tierschutz-HundeverordnungAnbindehaltung, Zwinger, verbotene Hilfsmittel
Landesrecht – LHundG NRWSachkunde ab 40 cm/20 kg, Listenhunde, Mikrochip, Haftpflicht
KommunalrechtLeinenpflicht vor Ort, Hundesteuer, Hundeverbotszonen

Die Sachkundebescheinigung brauchst du in Nordrhein-Westfalen ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 LHundG NRW). Für Hunde bestimmter Rassen gilt § 10 LHundG NRW mit einem eigenen, strengeren Verfahren. Welche Rassen dazugehören und wie das Verfahren beim Ordnungsamt abläuft, steht ausführlich im Ratgeber zu Listenhunden in NRW nach § 3 und § 10.

Bei 9 der 10 Fragen ist mehr als eine Antwort richtig – nur eine einzige hat genau eine Lösung. Im gesamten Katalog sind es 154 von 197 Fragen mit Mehrfachantworten, hier liegt der Anteil noch höher.

Bei 9 der 10 Rechtsfragen ist mehr als eine Antwort richtig, bei fünf davon sogar drei. Im Gesamtkatalog sind es 154 der 197 Fragen. Gerade bei Paragrafen verleitet die erste passende Antwort dazu, zu früh aufzuhören.

Richtige AntwortenAnzahl Fragen
eine1
zwei4
drei5
Hundehalterin leint ihren Hund am Parkeingang an

Teste dich selbst: 10 Rechtsfragen rund um den Hund

Der Test enthält genau die Fragen, die auch in der Prüfung vorkommen können. Du kannst ihn beliebig oft wiederholen. Danach findest du unten alle Fragen noch einmal in Ruhe erklärt.

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Kategoriebild Rechtliches: Hund sitzt im Wohnzimmer, Fragen zum Landeshundegesetz NRW

Rechtliches

Hier finden Sie Fragen der Kategorie "Rechtliches".

Viel Erfolg.

Darf man Hunde im Wald frei laufen lassen?

Ist es sinnvoll, den Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen?

Darf man seinen Hund neben dem PKW herlaufen lassen?

Welche Rechtsgebiete können zum Beispiel für Hundehalter relevant sein?

Ist es in Deutschland gestattet, einem Hund Rute oder Ohren zu kupieren?

Ist die Kastration in Deutschland erlaubt?

Was geschieht im Falle eines Unfalls, wenn ein Hund ungesichert im Auto transportiert wird?

Gibt es rechtliche Vorschriften zur Ausbildung von Hunden?

Was muss ich bedenken, wenn ich mit meinem Hund ins Ausland reisen möchte?

Welche der folgenden Aussagen stehen sinngemäß im Tierschutzgesetz?

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4 Personen sind bisher dabei. Bei gleichem Ergebnis zählt die schnellere Zeit.

  1. 1 Anke B. 1:54 min 100 %
  2. 2 Sonja 2:10 min 95 %
  3. 3 Patrick S. 5:11 min 83 %
  4. 4 Jutta L. 8:11 min 78 %

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Alle 10 Prüfungsfragen zum Thema Rechtliches – mit Erklärung

Richtig: A, C und D

  • A. Im Wald dürfen Hunde nur auf Wegen unangeleint mitgeführt werden, sofern nicht eine spezielle Leinenpflicht für das gesamte Gebiet besteht. In Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht.
  • ❌ B. Wenn der Hund nur manchmal ein paar Minuten außerhalb des Weges ist, darf man ihn frei laufen lassen, denn in so kurzer Zeit kann ein Hund im Wald keinen Schaden anrichten.
  • C. Einen Hund sollte man nur dann frei laufen lassen, wenn man ihn zuverlässig in allen Situationen abrufen kann. Im Wald kann allein das Aufscheuchen von Wild erheblichen Schaden anrichten.
  • D. Gemäß dem Landesforstgesetz muss sich jeder, der den Wald betritt, so verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung nicht gestört werden.

Erklärung: In NRW regelt das Landesforstgesetz den Zugang: Hunde dürfen auf Wegen ohne Leine geführt werden, sofern keine strengere Regel gilt – abseits der Wege gehören sie an die Leine. In Naturschutzgebieten gilt durchgehend Leinenpflicht, und viele Kommunen und Kreise setzen zusätzlich saisonale Leinengebote für die Brut- und Setzzeit (meist März bis Juli). Antwort B unterschätzt den Schaden: Wild muss nicht gerissen werden, um zu sterben – aufgescheuchte trächtige Rehe verwerfen, Jungvögel verlassen das Nest, und ein einziger Hetzvorgang kann für ein Reh tödlich enden. Im Extremfall droht der jagdrechtliche Abschuss des Hundes.

📌 Merksatz: Im Wald auf dem Weg ohne Leine, abseits davon an die Leine. Naturschutzgebiet immer angeleint.

Richtig: A, B und C

  • A. Ja, per Mikrochip kann der Hund immer sicher seinem Besitzer zugeordnet werden. In NRW ist ein Mikrochip für Hunde über 20 kg oder 40 cm vorgeschrieben.
  • B. Ja, die Daten eines Mikrochips, der nach den ISO-Richtlinien gefertigt ist, sind auch im Ausland lesbar.
  • C. Ja, im Vergleich mit einer Tätowierung hat ein Mikrochip die Vorteile, dass eine Narkose entfällt und der Wundschmerz wesentlich geringer ist.
  • ❌ D. Nein, es ist nicht sinnvoll, da der Mikrochip gesundheitlich belastend ist.

Erklärung: Der Chip ist etwa reiskorngroß und wird wie eine Impfung unter die Haut am linken Halsansatz gesetzt – ohne Narkose, in Sekunden. Wichtig und oft vergessen: Der Chip allein nützt nichts. Er enthält nur eine Nummer; erst die Registrierung bei Tasso oder Findefix verknüpft sie mit deinen Kontaktdaten. Ein nicht registrierter Chip ist eine Nummer ohne Halter. Bei Umzug oder neuer Telefonnummer also unbedingt aktualisieren.

📌 Merksatz: In NRW ab 40 cm/20 kg Pflicht – und der Chip wirkt erst, wenn er registriert ist.

Richtig: nur B

  • ❌ A. Nur, wenn man es eilig hat.
  • B. Das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten.
  • ❌ C. Wenn der Hund langsam daran gewöhnt wird, darf man es machen.
  • ❌ D. Nur auf Feldwegen darf man seinen Hund neben dem PKW herlaufen lassen.

Erklärung: Die einzige Frage im Block mit nur einer richtigen Antwort. § 28 StVO ist eindeutig: Tiere dürfen von Kraftfahrzeugen aus nicht geführt werden – ausgenommen sind nur Hütehunde bei der Arbeit und die Führung vom Fahrrad aus. Der Grund ist offensichtlich: Der Hund hat kein Ausweichen, kein eigenes Tempo, keine Pause, und bei einem Sturz gerät er unter das Fahrzeug.

📌 Merksatz: Hund neben dem Auto führen ist nach § 28 StVO verboten – ohne Ausnahme.

Richtig: A, B und C

  • A. Strafrecht, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Tierschutzrecht.
  • B. Landeshundegesetze und kommunale Bestimmungen.
  • C. Tierschutz-Hundeverordnung.
  • ❌ D. Keines, man kann sich notfalls damit herausreden, dass man den Gesetzestext nicht kennt.

Erklärung: Ein einziger Beißvorfall kann alle vier Ebenen gleichzeitig auslösen: Strafrecht (fahrlässige Körperverletzung), Zivilrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld über die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB – eine Gefährdungshaftung, die auch ohne eigenes Verschulden greift), Ordnungswidrigkeitenrecht (Verstoß gegen die kommunale Leinenverordnung) und Ordnungsrecht (Auflagen des Ordnungsamts bis zur Einstufung als gefährlicher Hund). Unwissenheit (D) schützt in keinem dieser Bereiche.

📌 Merksatz: Ein Vorfall, vier Rechtsgebiete gleichzeitig – Straf-, Zivil-, Ordnungs- und Tierschutzrecht.

Richtig: C und D

  • ❌ A. Dies ist durch bestimmte Rassebestimmungen vorgeschrieben.
  • ❌ B. Nur innerhalb der ersten 16 Lebenswochen, weil die Hunde in dieser Zeit noch kein Schmerzempfinden haben.
  • C. Es ist verboten.
  • D. Für nachweislich jagdlich geführte Hunde kann es im Einzelfall Ausnahmen zum Kupieren der Rute geben.

Erklärung: § 6 Tierschutzgesetz verbietet das Amputieren von Körperteilen. Die einzige Ausnahme betrifft die Rute jagdlich geführter Hunde – und auch die nur im begründeten Einzelfall durch den Tierarzt. Ohren kupieren ist ausnahmslos verboten. Antwort B ist sachlich falsch und ein verbreiteter Irrtum: Welpen empfinden Schmerz von Geburt an, ihr Nervensystem ist voll funktionsfähig. Wichtig für die Praxis: Auch das Ausstellen und teils die Einfuhr kupierter Hunde ist untersagt.

📌 Merksatz: Kupieren ist verboten. Einzige Ausnahme: die Rute jagdlich geführter Hunde im Einzelfall.

Richtig: A und C

  • A. Ja, aber nur aus medizinischen Gründen, zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder wenn die Kastration zur weiteren Haltung notwendig ist.
  • ❌ B. Nein, die Kastration ist durch das Tierschutzgesetz grundsätzlich ohne jede Ausnahme verboten.
  • C. Ja, aber nur wenn im Einzelfall die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden und die Kastration zugunsten des Wohlbefindens des Hundes vorgenommen wird.
  • ❌ D. Ja, aber erst ab einem Alter von einem Jahr und nur aus medizinischen Gründen.

Erklärung: Auch die Kastration ist eine Amputation und fällt unter § 6 TierSchG – sie braucht deshalb einen vernünftigen Grund. Medizinische Indikation, Verhinderung unkontrollierter Vermehrung oder die Ermöglichung einer tiergerechten Haltung zählen dazu, Bequemlichkeit nicht. Eine feste Altersgrenze (D) gibt es im Gesetz nicht; medizinisch wird heute meist geraten, bei großen Rassen bis nach Abschluss des Wachstums zu warten. Mehr dazu im Block Geschlechter.

📌 Merksatz: Kastration ist erlaubt – aber nur mit vernünftigem Grund, nicht auf Wunsch.

Richtig: A, C und D

  • A. Er kann aus dem Fahrzeug geschleudert werden und weglaufen.
  • ❌ B. Eigentlich kann nichts Schlimmes passieren, da die Hunde ja zumeist im Auto liegen.
  • C. Der Hund kann bei einem Autounfall ein erhebliches Verletzungsrisiko für Insassen darstellen und auch selbst schwer verletzt werden.
  • D. Dem Fahrer kann unabhängig vom Unfallhergang eine Teilschuld zugesprochen werden.

Erklärung: Ein Hund gilt rechtlich als Ladung und muss nach § 22 StVO gesichert sein. Physik macht den Rest: Bei Tempo 50 wirkt auf einen 20-Kilo-Hund im Aufprall etwa das Fünfzigfache seines Gewichts – rund eine Tonne, die durch den Innenraum fliegt. Zulässig sind Transportbox im Kofferraum, Trenngitter oder ein crashgetesteter Sicherheitsgurt mit Geschirr (nie am Halsband). Ohne Sicherung drohen Bußgeld, Punkt und eine Mithaftung, die auch die Kaskoleistung kürzen kann.

📌 Merksatz: Hund im Auto ist Ladung – Box, Gitter oder Gurt. Ungesichert wird er zum Geschoss.

Richtig: B und C

  • ❌ A. Bei der Erziehung ist der Erfolg für den Menschen ausschlaggebend. Welche Methode man wählt, ist eine Meinungsfrage.
  • B. Laut dem Tierschutzgesetz darf man einem Hund nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Ein vernünftiger Grund ist nicht, dem Hund etwas beibringen zu wollen.
  • C. Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung ist es verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Hilfsmittel zu verwenden.
  • ❌ D. Es gibt Empfehlungen zur Ausbildung in der Tierschutz-Hundeverordnung, die aber nicht rechtlich bindend sind.

Erklärung: Der entscheidende Satz steht in Antwort B: Trainingserfolg ist kein vernünftiger Grund für Schmerz. Damit sind Stachelhalsband, Teletakt/Stromreizgerät, Würgehalsband ohne Zugstopp und alle Geräte, die über Schmerz oder Schreck wirken, rechtlich erledigt – unabhängig davon, ob sie „funktionieren“. § 2 Tierschutz-Hundeverordnung ist bindendes Recht, keine Empfehlung (D ist falsch). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können bei Wiederholung strafbar sein. Mehr im Block Hilfsmittel.

📌 Merksatz: Stachelhalsband und Stromreizgerät sind verboten – Trainingserfolg ist kein vernünftiger Grund.

Richtig: A und B

  • A. Gibt es in dem geplanten Reiseland und in den Ländern, die ich durchquere, Erkrankungen, vor denen mein Hund geschützt werden kann und muss?
  • B. Erfüllt mein Hund die nötigen Einreise- und Rückreisebestimmungen (z. B. Tollwutimpfung, EU-Pass, Mikrochip, Mitführung eines Maulkorbs)?
  • ❌ C. Wenn mein Hund in Deutschland gemeldet ist, ist ein Grenzübertritt problemlos möglich.
  • ❌ D. Ein Hund braucht keine Reisedokumente.

Erklärung: Für Reisen innerhalb der EU gilt eine feste Mindestausstattung: Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt sein, sonst zählt die Impfung nicht. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt und gültig sein. Dazu kommen der EU-Heimtierausweis vom Tierarzt und ein Mindestalter von in der Regel 15 Wochen. Einzelne Länder verlangen mehr: Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen eine Bandwurmbehandlung 24 bis 120 Stunden vor Einreise. Und der Weg zurück ist ebenso geregelt wie der Hinweg. Zum Gesundheitsschutz gehört die Prophylaxe gegen Mittelmeerkrankheiten, siehe Krankheiten.

📌 Merksatz: Chip zuerst, dann Tollwutimpfung, 21 Tage warten, EU-Pass mitnehmen.

Richtig: A, B und D

  • A. Der Mensch hat eine besondere Verantwortung für den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere als Mitgeschöpf.
  • B. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
  • ❌ C. Niemand muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Haltung eines Hundes verfügen.
  • D. Man darf die Möglichkeit eines Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Erklärung: Antwort A ist § 1, der Grundsatz des Gesetzes – das Tier als Mitgeschöpf, nicht als Sache. B ist das daraus folgende Verbot, D stammt aus § 2 zur artgemäßen Bewegung. Antwort C ist die Umkehrung von § 2 Nr. 3: Wer ein Tier hält, muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Genau dieser Satz ist die bundesweite Grundlage dafür, dass es Sachkundenachweise überhaupt gibt.

📌 Merksatz: § 1 – das Tier ist Mitgeschöpf. § 2 – wer hält, muss die nötigen Kenntnisse haben.

Hunderecht: Ratgeber zum Weiterlesen

Die Prüfungsfragen decken jeweils nur das Nötigste ab. In diesen Artikeln gehen wir in die Tiefe – für den Alltag mit Hund, weit über die Prüfung hinaus. Die vier Rechtsebenen im Detail stehen im Überblick zum Landeshundegesetz NRW, der Ratgeber zur Leinenpflicht klärt, wo die Anleinpflicht gilt, und welche Hunde tatsächlich einen Maulkorb tragen müssen, steht bei der Maulkorbpflicht. Was die Gemeinde jährlich verlangt und wer davon befreit ist, klärt Hundesteuer: Kosten und Befreiungen. Wer den Stoff schon sitzen hat, kann die Prüfung unter echten Bedingungen simulieren.